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Chromfolie – ein großes Ärgernis?

Chromfolie – ein großes Ärgernis?

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Chromfolie – ein immer wiederkehrendes Ärgernis?

Chromfolien fallen auf, keine Frage. Aber sind Chromfolien auch in Deutschland erlaubt? Und was halten Versicherungen von einer Komplettfolierung mit einer Chromfolie? Diese Fragen klären wir im folgenden Artikel.

Wer sein Fahrzeug folieren möchte und dabei die Farbfächer der verschiedenen Hersteller durchblättert, der stößt irgendwann auch auf Chromfolien. Klar es ist immer Geschmackssache, mit welcher Folie man sein Auto folieren möchte, aber bei Chromfolien haben Polizei und Versicherung ein Wörtchen mitzureden.

Bei Chromfolien muss man noch unterscheiden, ob eine silberne Chromfolie gewünscht ist, oder eine farbige Chromfolie. Farbige Chromfolien gibt es in Blau, Rot, Lila, Grün etc. Desweiteren gibt es Chromfolien mit glänzender und matter Oberfläche.

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Hier seht Ihr eine silbrige Chromfolie mit glänzender Oberfläche.

Aber sind auch alle Farben und Oberflächen in Deutschland für den Straßenverkehr erlaubt?

Grundsätzlich ist zu einer Komplettfolierung mit einer Chromfolie zusagen, dass sie nicht per se verboten ist. Jedoch kommt es, wie so oft, auf den Einzelfall an.

Selbst, wenn die Folierung von einer Prüfstelle abgenommen wurde, ist man nicht auf der sicheren Seite. Die Polizei kann das Fahrzeug dennoch stilllegen, und die Weiterfahrt untersagen. Dies kann der Fall sein, wenn die Polizei bei einer Kontrolle der Auffassung ist, dass durch die Chromfolie eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist.

Teilfolierungen werden in der Regel nicht so kritisch gesehen, jedoch kommt es auch hier auf die beklebten Fahrzeugteile, die verwendete Folie und die gewählte Oberfläche an.

Farbige Chromfolien sollen die Sonnenstrahlen und das Scheinwerferlicht von entgegenfahrenden Fahrzeugen nicht so sehr reflektieren, wie reine silberne Chromfolie. Genauso verhält es sich mit der matten Oberfläche. Durch die geringere Reflektion werden andere Verkehrsteilnehmer nicht so stark gefährdet, wie es bei einer silbrigen Chromfolie mit glänzender Oberfläche wäre.

Hierzu möchten wir den §1 StVO zitieren:

"§ 1 StVO
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

Somit kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen, wenn davon ausgegangen werden muss, dass durch eine starke Reflexion der Folie ein anderer mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Oder viel schlimmer gefährdet oder gar geschädigt wird.

Dazu noch kurz ein Auszug aus dem Busgeldkatalog (Stand Juni/2023):

Wenn man ein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt, bei dem die Betriebserlaubnis erloschen ist, dann kann man mit einem Verwarnungsgeld von mindestens 50 Euro und unter Umständen 1 Punkt in Flensburg rechnen.

Beim Führen eines Fahrzeugs, wo die Betriebserlaubnis erloschen ist, kann auch die Versicherung Leistungen im Schadenfall kürzen, oder gar generell versagen.

Kommt es also zu einem Unfall, weil der Gegenverkehr durch eine Chromfolie geblendet wurde, kann es unter Umständen dazu führen, dass man auf dem Schaden sitzen bleibt.

Man sollte sich also gut, vor einer Folierung mit einer Chromfolie, überlegen, ob man das Risiko eingehen will.

Fazit: Eine Chromfolie sieht schön aus und fällt mit Sicherheit auf. Für ein Show & Shine – Car sicherlich eine geile Sache, aber auf der Straße dürften Probleme mit Polizei und Versicherung vorprogrammiert sein und ein teures Unterfangen werden.

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